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Du unterstützt deine Mutter, deinen Partner oder eine nahestehende Person im Alltag? Dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohn – bezahlt von der Krankenkasse. Wir zeigen dir, wie.
Die Angehörigenpflege bezeichnet die regelmässige Betreuung, Hilfe oder Begleitung von nahestehenden Personen – z. B. Eltern, Partner, Geschwister, Nachbarn oder Freunde – im Alltag. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass diese Leistung offiziell anerkannt und entlöhnt wird.
Viele Menschen übernehmen Pflege oder Betreuung im privaten Umfeld – oft unbezahlt, obwohl sie wertvolle Arbeit leisten. Genau hier setzt das Modell der Angehörigenpflege an.
Die Angehörigenpflege in der Schweiz steht nicht nur Familienmitgliedern offen. Auch Nachbarn oder enge Bekannte können offiziell betreuen und entlöhnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In 4 einfachen Schritten:
Nicht nur Verwandte – auch Nachbarn oder enge Freunde zählen, wenn du sie regelmässig betreust.
Sie darf nicht mehr arbeiten (z. B. wegen Krankheit, Invalidität, Alter) und muss gewisse Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllen.
Nein – du wirst eingearbeitet und erhältst Unterstützung. Optional kannst du auch unseren Pflegehelfekurs besuchen.
Du erhältst einen offiziellen Vertrag, wirst monatlich entlöhnt – die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Krankenkasse.
Gar nichts. Die Anmeldung, Beratung und Abwicklung sind für dich kostenlos.
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