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Angehörigenpflege Schweiz

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Samstag & Sonntag:
Geschlossen

Du unterstützt deine Mutter, deinen Partner oder eine nahestehende Person im Alltag? Dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohn – bezahlt von der Krankenkasse. Wir zeigen dir, wie.

Was ist Angehörigepflege?

Die Angehörigenpflege bezeichnet die regelmässige Betreuung, Hilfe oder Begleitung von nahestehenden Personen – z. B. Eltern, Partner, Geschwister, Nachbarn oder Freunde – im Alltag. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass diese Leistung offiziell anerkannt und entlöhnt wird.

Viele Menschen übernehmen Pflege oder Betreuung im privaten Umfeld – oft unbezahlt, obwohl sie wertvolle Arbeit leisten. Genau hier setzt das Modell der Angehörigenpflege an.

Wer hat Anspruch auf Angehörigenpflege? | Nächstenpflege

Wer hat Anspruch auf Entlöhnung für Angehörigenpflege?

Die Angehörigenpflege in der Schweiz steht nicht nur Familienmitgliedern offen. Auch Nachbarn oder enge Bekannte können offiziell betreuen und entlöhnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Die betreute Person ist krank, pflegebedürftig, im Rentenalter oder hat eine IV
  • Die betreute Person ist nicht (mehr) erwerbstätig
  • Du unterstützt sie regelmässig im Alltag – z. B. Waschen, Begleitung, Betreuung
  • Ihr müsst nicht im selben Haushalt leben
Auch Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte können unter Umständen Angehörigenpflege leisten. Lass dich kostenlos beraten, ob du Anspruch hast.

Wie viel kannst du verdienen?

Je nach Pflegeaufwand sind bis zu CHF 3’195.– pro Monat möglich – ganz legal, mit Vertrag und Lohnzahlung.
  • CHF 38.– pro Stunde: offizieller Stundenlohn
  • 100 % von der Krankenkasse übernommen: keine Kosten für dich
  • Keine Selbstständigkeit nötig: du erhältst einen offiziellen Arbeitsvertrag
  • Monatliche Auszahlung: wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung

Warum mit Nächstenpflege?

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Krankenkasse

Häufig gestellte Fragen

Nicht nur Verwandte – auch Nachbarn oder enge Freunde zählen, wenn du sie regelmässig betreust.

Sie darf nicht mehr arbeiten (z. B. wegen Krankheit, Invalidität, Alter) und muss gewisse Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllen.

Nein – du wirst eingearbeitet und erhältst Unterstützung. Optional kannst du auch unseren Pflegehelfekurs besuchen.

Du erhältst einen offiziellen Vertrag, wirst monatlich entlöhnt – die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Krankenkasse.

Gar nichts. Die Anmeldung, Beratung und Abwicklung sind für dich kostenlos.